
Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Irmgardt Höfer Zwischen Wastl Riedel Franchise Systeme Ges. m. b. Haftung Bottrop vertreten durch die Geschäftsleitung Wastl Riedel und Ivo Küster – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Irmgardt Höfer Wohnhaft Koblenz – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 17.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 2.552,- Euro  bis zum 17.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende…