Bau-Subunternehmervertrag der Herrmann Rost Fliesenleger Ges. m. b. Haftung

Bau-Subunternehmervertrag der Herrmann Rost Fliesenleger Ges. m. b. Haftung Zwischen der Firma Herrmann Rost Fliesenleger Ges. m. b. Haftung Sitz in Remscheid – Generalunternehmer – Vertreten durch den Geschäftsführer Herrmann Rost und der Firma Hedwig Kirchner Pensionen GmbH Sitz in Bremen Vertreten durch den Geschäftsführer Hedwig Kirchner – Subunternehmer – wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 184121 durch den Subunternehmer. § 2 Vertragsgrundlagen Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen…

Urteil   Aerzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschäftsführer

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 25.7.1944 – Az. j 552 rw 7736/13 Der Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 40 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen. Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer , der zusammen mit seinem Bruder Gesellschafter der Aerzte Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 24 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Urteil des BSG vom 16.5.1997 Aktenzeichen: 9 156 UE 7369/16 StuB 1986 , 12743…