
Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Armin Kühn Zwischen Bärbele Reitz Sonnenschutz Ges. m. b. Haftung Kassel vertreten durch die Geschäftsleitung Bärbele Reitz und Huberta Paulsen – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Armin Kühn Wohnhaft Oldenburg – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 21.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 18.944,- Euro  bis zum 21.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter…