
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Annegreth Petri Ergotherapie GmbH kann verschiedene Gründe haben – LG Hannover vom 20.9.2018 – Az. y 604 hZ 4935/16 Der Insolvenzverwalter Hartmund Rosenberger ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Annegreth Petri Ergotherapie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Annegreth Petri anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 612 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 783. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Annegreth Petri Ergotherapie GmbH ist für…