Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. 44285 Heute, den 16.04.2021, erschienen vor mir, Dietwald Krämer, Notar mit dem Amtssitz in Kassel, 1) Frau Siglinde Strobel, 2) Herr Gottwaldt Faber, 3) Herr Maximilian Küster, 1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine GesellÂschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Jakob Toggenburger Tiefbau Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Kassel. 2. Gegenstand des Unternehmens ist Windschutzscheibe Montage Design Reinigung Beschlagschutz Antenne Reparatur NavigationsmenÃÂü. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 148880 Euro (i. W. eins vier acht acht acht null…
Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…
GmbH Treuhandvertrag zwischen Wilhardt Rath Restaurierungen Oldtimer Gesellschaft mbH, (Kiel) (nachstehend „Treugeber“ genannt) und Treuhard Freitag Metallbearbeitung Gesellschaft mbH, (Würzburg) (nachstehend „Treuhänder“ genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Ulm), auf dem Konto Nr. 6573975 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen. 1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm…

Anlageprospekt der Leongard Pfeifer Visualisierungen Ges. m. b. Haftung OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts Verkaufsprospekt einschlieÃÂlich Anlagebedingungen Verwahrstelle: Gotthardt Fichtner Camper Gesellschaft mbH Leongard Pfeifer Visualisierungen Ges. m. b. Haftung Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Leongard Pfeifer Visualisierungen Ges. m. b. Haftung erfolgtposition:absolute;left:207.24px; auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin- gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die Be- sonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt in den Abschnit- ten E und F abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines…

Beratungsvertrag der Christsolde Claus Kosmetikschulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Zwischen der Firma Christsolde Claus Kosmetikschulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz in Hamm – Auftraggeber – Vertreten durch den Geschäftsführer Christsolde Claus und der Firma Martina Schmitt Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung Sitz in Wuppertal Vertreten durch den Geschäftsführer Martina Schmitt – Auftragnehmer – wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn bei folgenden Entscheidungen/Vorhaben zu beraten: Erweiterung des Tätigkeitsfeldes auf . Einstellung von folgenden Positionen: 1. – Assistent/in – Informatik (allgemeine Informatik) 2. – Kaufmännische/r Assistent/in / Wirtschaftsassistent/in – Medien 2. Bestandteile…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…