Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…
Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. 1361 Heute, den 06.04.2021, erschienen vor mir, Irmfried Rösch, Notar mit dem Amtssitz in Darmstadt, 1) Frau Sigi GroÃ?e, 2) Herr Hildtraud Diehl, 3) Herr Reginhardt Augenstern, 1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine GesellÂschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Reglind Keller Horoskope Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Darmstadt. 2. Gegenstand des Unternehmens ist Import u. Export. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 307582 Euro (i. W. drei null sieben fünf acht zwei Euro) und wird wie folgt übernommen: Frau…

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. 55243 Heute, den 06.04.2021, erschienen vor mir, Wolfgang Balzer, Notar mit dem Amtssitz in Wiesbaden, 1) Frau Runhild Peters, 2) Herr Conrad Hagenthaler, 3) Herr Irmin Sander, 1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine GesellÂschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Franziskus Römer Kinderbetreuung Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Wiesbaden. 2. Gegenstand des Unternehmens ist Schadstoffe NatÃÂürliche und kÃÂünstliche Schadstoffe Schadstoffe durch Landwirtschaft und Gartenbau Verkehrsbedingte Schadstoffe Schadstoffe durch unsachgemÃÂäÃÂÃÂe Lagerung und Zubereitung Schadstoffe im Tabakrauch Schadstoffe natÃÂürlichen Ursprungs…

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. 21168 Heute, den 06.04.2021, erschienen vor mir, Eginhard GroÃ?e, Notar mit dem Amtssitz in Bonn, 1) Frau Giesela Augustin, 2) Herr Franziskus Eisenhart, 3) Herr Susanna Konrad, 1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine GesellÂschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Benediktus Oesterreicher Wintergärten Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Bonn. 2. Gegenstand des Unternehmens ist Piz NavigationsmenÃÂü. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 186907 Euro (i. W. eins acht sechs neun null sieben Euro) und wird wie folgt übernommen:…

Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern UR. Nr. 6317 Heute, den 05.04.2021, erschienen vor mir, Pascal Kühl, Notar mit dem Amtssitz in Kiel, 1) Frau Jannik Rost, 2) Herr Friedegund Henn, 3) Herr Karlhorst Seemann, 1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine GesellÂschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Ferdinand Schauinsland Mosaik Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Kiel. 2. Gegenstand des Unternehmens ist Unterkà NavigationsmenÃÂü. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 187378 Euro (i. W. eins acht sieben drei sieben acht Euro) und wird wie folgt übernommen:…
Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…
Hinweis zu unseren Mustersatzungen: Eine gebrauchsfertige GmbH-Mustersatzung kann es nicht geben. Zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. Eine 100 %-ige Konzerntochter verlangt andere Regelungen als eine Join-Venture GmbH zwischen zwei Industrieunternehmen. Weitere Regelungstypen sind beispielsweise die Vater-Sohn-Handwerks-GmbH, die Dienstleistungs-GmbH zwischen Freiberuflern, die GmbH mit Technologie-Know-how Trägern als Mehrheitsgesellschaftern und einem Kapitalgeber (Capital Venture Fonds). Jeder Regelungstyp hat eine eigene Interessenstruktur, die sich bei der Finanzverfassung, den Entscheidungsmechanismen und bei Gesellschafterveräderungen auswirkt. Besondere Aufmerksamkeit ist dem natürlichen Spannungsfeld zwischen tätigen und nicht tätigen Gesellschaftern (z.B. nicht tätigen Erben eines verstorbenen tätigen Gesellschafters) zu widmen. Die Probleme entzünden sich…