
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Siglind Ossinger Reinigungsbedarf Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Rostock vom 1.7.2017 – Az. N 926 WF 2262/13 Der Insolvenzverwalter Bertfriede Jacobs ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Siglind Ossinger Reinigungsbedarf Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Siglind Ossinger anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 550 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 690. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der…