
Zur Suche springen Als Reiseveranstalter (englisch tour operator, travel agent) gilt, wer Reisenden mindestens eine Leistung zur Durchführung einer Reise erbringt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Arten 4 Rechtsfragen 5 Wirtschaftliche Aspekte 6 Abgrenzung 7 Weblinks 8 Einzelnachweise Allgemeines Der Rechtsbegriff des Reiseveranstalters kommt im Reiserecht sehr häufig vor, eine Legaldefinition wird jedoch nicht (mehr) angeboten. In ç 651a Abs. 1 BGB wird er beim Reisevertrag als Vertragspartner des Reisenden präsentiert. Reiseveranstalter bieten sowohl im Massentourismus Pauschalreisen als auch im Individualtourismus Individualreisen an. Ihr Angebot richtet sich auf beide Reisezwecke aus, der Urlaubsreise und der Dienstreise. Missverständlich ist das Grundwort…