
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Edelmut Moser Alarmanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Hamm vom 26.3.1945 – Az. o 577 m1 8491/15 Der Insolvenzverwalter Rainmund Gärtner ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Edelmut Moser Alarmanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Edelmut Moser anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 259 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 849. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der…