Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolfdietrich Richter Haushaltsauflösung Ges. mit beschraenkter Haftung §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). §2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes (1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.WolfdietrichRichterHaushaltsauflösungGes.mitbeschraenkterHaftung.de. (2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Wolfdietrich Richter Haushaltsauflösung Ges. mit…

Genussschein der Haus- und Grundstücksverwaltung Ges. m. b. Haftung Herr / Frau dieser Urkunde ist nach Massgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen mit einem Nominalbetrag von 204.572 ,- EURO (in Worten: zwei null vier fünf sieben zwei EURO) am Genussrechtskapital der Haus- und Grundstücksverwaltung Ges. m. b. Haftung, Handelsregister: Amtsgericht Bergisch Gladbach HRB 56835, beteiligt. Bergisch Gladbach, 04.03.2021 Unterschrift Bedingungen § 1 Genussrechtskapital Das Genussrechtskapital Haus- und Grundstücksverwaltung Ges. m. b. Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht). Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer…

Ordentliche Kuendigung Mitarbeiter

Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn/Frau Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach, 03.03.2021 Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sehr geehrte(r) Frau/Herr hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 26.9.2033 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 16 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt. Wir weisen…