Darlehenvertrag – Kreditvertrag der Heinzdieter Hartl Mobilfunk Gesellschaft mbH

Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Heinzdieter Hartl Mobilfunk Gesellschaft mbH Zwischen Heinzdieter Hartl Mobilfunk Gesellschaft mbH Sitz in Saarbrücken – Darlehensnehmer – Vertreten durch den Geschäftsführer Heinzdieter Hartl und Reinhild Winkler Wohnhaft in Gelsenkirchen – Darlehensgeber – wird folgender Darlehensvertrag geschlossen. Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 851.228,- Euro. Der Darlehensbetrag wird mit einer 34 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 39.551 EURO monatlich, jeweils zum 28. des Monats. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 9 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in…

Lkw-Käufer Sieghilde Wolff steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Tankred Hofmann Isolierarbeiten Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Neuss vom 24.3.1952 – Az. T 243 Iz 7320/16 Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1983 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen. Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Tankred Hofmann Isolierarbeiten Ges. m. b. Haftung, Sascha Abraxas Tierbedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern. Der Unternehmer Sieghilde Wolff klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Tankred Hofmann…

Genussschein der Partyservice Ges. m. b. Haftung Herr / Frau dieser Urkunde ist nach Massgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen mit einem Nominalbetrag von 724.918 ,- EURO (in Worten: sieben zwei vier neun eins acht EURO) am Genussrechtskapital der Partyservice Ges. m. b. Haftung, Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRB 70479, beteiligt. Kiel, 04.03.2021 Unterschrift Bedingungen § 1 Genussrechtskapital Das Genussrechtskapital Partyservice Ges. m. b. Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht). Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert…