
Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Reinhardt Merkel Zwischen Wiltrude Oppermann Pannendienste GmbH Dresden vertreten durch die Geschäftsleitung Wiltrude Oppermann und Heidelind Bader – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Reinhardt Merkel Wohnhaft Krefeld – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 30.03.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 12.707,- Euro  bis zum 30.03.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich…