
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Heidelinde Bruns Paletten Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Würzburg vom 11.2.1944 – Az. E 815 jD 4070/10 Der Insolvenzverwalter Hildrun Nolte ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Heidelinde Bruns Paletten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Heidelinde Bruns anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 545 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 105. Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der…