
Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Arist Stahlwerker Zwischen Fini Bormann Metallverarbeitung Ges. m. b. Haftung Nürnberg vertreten durch die Geschäftsleitung Fini Bormann und Ela Kaiser – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt – und Herrn/Frau Arist Stahlwerker Wohnhaft Kiel – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt – wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen: § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 04.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten. § 2 Arbeitsfreistellung Der Arbeitnehmer erhält das regelmäÃige monatliche Entgelt in Höhe von 20.755,- Euro  bis zum 04.04.2021 weitergezahlt. Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter…