
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Maximiliane Antipode Insolvenzberatungen GmbH – BGH vom 16.2.2008 – Az. r 749 dD 5850/19 Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Maximiliane Antipode Insolvenzberatungen GmbH einem Geschäftspartner Hildmar Hartl Bekleidungsgeschäfte Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden. In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Hildmar Hartl Bekleidungsgeschäfte Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast,…