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Der Begriff Fahrdienst bezeichnet

im Bahnbetrieb Tätigkeiten zur Abwicklung von Zug- und Rangierfahrten, siehe Fahrdienstvorschrift
Dienstleistungen mit Fahrzeugen im sozialen Bereich
Krankentransporte
Essen auf Rädern
Behindertentransporte
Transportleistungen
Brief- und Paketdienste,
Taxiunternehmen,
Kleinguttransporte
Kurier-Express-Paket-Dienst.

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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Kategorie: Begriffsklärung

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