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Dieser Artikel beschreibt die Fahrausbildung. Für die Zeitschrift siehe Fahrschule (Zeitschrift), für den DEFA-Film siehe Fahrschule (1986).

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Österreichisches Fahrschulauto
Fahrschulwagen der Straßenbahn Jena

Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Für Dienstführerscheine während militärischer Ausbildungen bestehen meistens eigene Fahrschulen, so wie bei der Bundeswehr. In der Schweiz ist die militärische Fahrberechtigung mit dem zivilen Führerausweis gekoppelt.

Wer in Deutschland eine Fahrschule betreiben will, bedarf der Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz. Wer in Deutschland Fahrschüler ausbildet (Fahrlehrer), bedarf der Fahrlehrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz.

In vielen Ländern Europas können Lernfahrten auf privater Basis durchgeführt werden. Wer gewerblich Fahrunterricht erteilt, benötigt dort den Fahrlehrerausweis.

Zu Österreich siehe auch L17-Ausbildung.

Inhaltsverzeichnis

1 Fahrschulwesen in Deutschland

1.1 Geschichte
1.2 Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)
1.3 Fahrschüler-Ausbildung (Deutschland)
1.4 Statistik

2 Fahrschulwesen in der Schweiz
3 Fahrschulwesen in Frankreich
4 Ausrüstung von Fahrschulwagen

4.1 Kraftwagen

4.1.1 Deutschland
4.1.2 Österreich
4.1.3 Schweiz

5 Einzelnachweise
6 Weblinks

Fahrschulwesen in Deutschland

Geschichte

Chauffeursausbildung 1905. Ausbildung in der Chauffeursschule Aschaffenburg. Bayerischer Fahrlehrerverband
Erste deutsche Autolenkerschule (1906)
Fahrschulausbildung bei der Straßenbahn, Gera 1989
Fahrschul-Oberleitungsbus bei den Verkehrsbetrieben Luzern

Den Begriff gab es in Deutschland bereits in Verbindung mit der Ausbildung von Kutschern. So wurde 1894 in Elmshorn eine Reit- und Fahrschule gegründet.[1]

Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als die „Auto-Lenkerschule“ des Kempf’schen Privat-Technikums in Aschaffenburg gegründet. Deren erster Kurs startete am 7. November 1904. Teilnehmen durften Männer ab 17 Jahren, die ein amtliches Sittenzeugnis vorlegen konnten. Am ersten Kurs nahmen 36 technisch begabte Männer – Schlosser, Mechaniker, Automobilhändler – aus verschiedenen Nationen teil. Die zu dieser Zeit noch nicht vorgeschriebene Ausbildung sollte angehende Chauffeure auf ihren Beruf vorbereiten und in getrennten Kursen Fahrzeugbesitzern das Selbstfahren beibringen.

Kempfs Fahrschule wurde von den Automobilherstellern begrüßt und unterstützt. Sie versprachen sich von einer guten Fahrausbildung ein größeres Käuferinteresse an den Automobilen. Am 17. November 1906 wurde Kempf allerdings wegen unsittlichen Benehmens die Erlaubnis zur Fahrerausbildung entzogen.

Bereits mit der Verordnung, betreffend die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern vom 3. Februar 1910 wurde eine behördlich ermächtigte Person zur Ausbildung vorgeschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte jedermann eine Ausbildung durchführen, wenn er Kenntnisse vom Fahren hatte.

Mit der Verordnung vom 1. März 1921 wurde die Erlaubnis zur Ausbildung von der oberen Verwaltungsbehörde neu geregelt. Von nun an sprach man von Fahrlehrer und Fahrschule. Damit wurde erstmals ein bestimmtes Mindestmaß an die Anforderungen eines Fahrlehrers gestellt. Auch der Inhaber einer Kfz-Fabrik oder Kfz-Handlung konnte sich als Fahrlehrer eintragen lassen.

Die Fahrlehrer-Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) vom 25. August 1969, den so genannten Fahrlehrerausbildungsstätten übertragen. Fahrlehrer erhielten ab dieser Zeit eine geregelte Ausbildung.

Seit 2011 ist es in Deutschland möglich, anstatt mit 18 bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren (Begleitetes Fahren). Dafür muss der Fahrschüler bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf „Begleitetes Fahren“ stellen; dies ist frühestens mit 16,5 Jahren möglich.

Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland)

Die Artikel Fahrlehrer#Fahrlehrerausbildung, Fahrlehrerausbildung und Fahrschule#Fahrlehrer-Ausbildung (Deutschland) überschneiden sich thematisch. Informationen, die du hier suchst, können sich also auch in den anderen Artikeln befinden.
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→ Hauptartikel: Fahrlehrer

Fahrlehrer sind nach dem bundeseinheitlichen Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler, in der Mehrzahl Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus.

Wer Fahrschüler unterrichten bzw. ausbilden will, bedarf dazu der amtlichen Anerkennung, ausgewiesen durch die Fahrlehrerlaubnis/ Fahrlehrerschein. Diese wird in Deutschland auf Grundlage des Fahrlehrergesetz (FahrlG) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag erteilt, sofern der Antragsteller die allgemeinen Voraussetzungen und im Besonderen die abgeschlossenen Prüfungen der staatlich reglementierten Ausbildung vorweisen kann. Der Nachweis einer Lehrerlaubnis als staatlich anerkannter Fahrlehrer wird mit dem Fahrlehrerschein vorgenommen, der innerhalb der praktischen Ausbildung vom Fahrlehrer mitzuführen ist.

Fahrschüler-Ausbildung (Deutschland)

Die Fahrausbildung zum Führen eines Fahrzeuges setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Theorie und die Praxis, für die jeweils in dieser Reihenfolge eine Prüfung abgelegt werden muss, um den Führerschein zu erwerben. Für jede Fahrerlaubnis müssen zwölf Doppelstunden besucht werden, in denen Allgemeinwissen rund um das Fahren auf der Straße vermittelt wird. Es gibt zwar verschiedene Stunden, theoretisch könnte ein Fahrschüler aber zwölfmal zur gleichen Theoriestunde gehen und hätte seinen allgemeinen Teil damit abgeleistet. Hinzu kommt noch eine unterschiedliche Anzahl von zusätzlichen Stunden, in denen spezielles Wissen für eine spezifische Klasse vermittelt wird. (Für Klasse B z. B. 2, für Klasse A z. B. 4). Wurden diese Stunden nachweislich besucht, bekommt der Fahrschüler von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung ausgehändigt. Damit kann er sich für die Theorieprüfung anmelden lassen. In der Prüfung werden Basis- und spezielle Fragen gestellt. Für die Klasse B sind es z. B. bei Ersterwerb 20 Basis- und zehn spezielle Fragen, bei zehn möglichen Fehlerpunkten, unter denen allerdings nur eine Frage falsch beantwortet sein darf, die fünf Fehlerpunkte bringt. Als Erweiterung einer schon erworbenen Klasse sind es nur jeweils zehn Fragen, dafür auch nur sechs mögliche Fehlerpunkte. Nach der Prüfung bekommt der Fahrschüler einen signierten Nachweis für Bestehen oder nicht Bestehen einschließlich der Fehlerpunkte nach Kategorien sortiert ausgehändigt, welchen er bei seiner Fahrschule abgeben muss.

Der praktische Teil setzt sich aus einer unterschiedlich hohen Anzahl von „Übungsstunden“ und den besonderen Ausbildungsfahrten zusammen. Die Anzahl der „Übungsstunden“ variiert je nach Können des Fahrschülers. Erst wenn der Fahrlehrer der Meinung ist, der Fahrschüler sei bereit für die besonderen Ausbildungsfahrten, kann er mit diesen beginnen. Bei Ersterwerb sind es mindestens 12 Pflichtstunden, die sich aus Nacht-/Beleuchtungs-, Autobahn- und Überlandfahrten zusammensetzen. Sind diese vollendet und des Fahrschülers Können reicht für die Praxisprüfung aus, wird er auf Wunsch von seiner Fahrschule für die Praxisprüfung angemeldet. Diese setzt sich aus einem kleinen theoretischen Teil, bei dem kurz Dinge zu der Klasse abgefragt werden (z. B. „Wann wird der Warnblinker angeschaltet?“ für Klasse B oder „Bitte machen Sie eine Lichterüberprüfung!“ für Klasse A) und dem eigentlichen Fahren zusammen. Die Praxisprüfung dauert insgesamt ca. 45 Minuten. Anschließend bekommt der Fahrschüler, sofern er bestanden hat, den Führerschein oder die Fahrerlaubnis direkt ausgehändigt.

Statistik

Am 1. Januar 2017 waren im Bestand des Zentralen Fahrerlaubnisregisters (ZFER) 44.610 Personen mit einer Fahrlehr-Erlaubnis registriert.[2] Nicht berücksichtigt sind 5406 Dienstfahrlehrerlaubnisse von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und Polizei.[3] Des Weiteren hat die zuständige Behörde (StVA) eine nichtöffentliche Statistik.

Die Zahl der in Deutschland registrierten Fahrschulen hingegen sank von 13.262 im Jahre 2009 auf 11.470 Im Jahre 2015.[4] Dies korreliert auch mit der rückläufigen Anzahl an Fahrschülern, oft bedingt durch im Alter ausscheidende Fahrlehrer und fehlenden Nachwuchs.[5]

Entsprechend den Anforderungen der Kunden, insbesondere von Transportunternehmen, die ihre Fahrer gezielt ausbilden lassen, gibt es einige Fahrschulen, die die Abläufe, ihre Kundenorientierung und die Organisation im Rahmen freiwilliger Qualitätsmanagementsystem einer regelmäßigen externen Kontrolle unterziehen lassen und nach DIN EN ISO 9000 ff zertifiziert sind.

Für Statistiken zu den Fahrprüfungen siehe Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung#Überblick.

Fahrschulwesen in der Schweiz

In der Schweiz ist jeder über 23-Jährige berechtigt, der mindestens drei Jahre den Ausweis der gleichen Kategorie besitzt, den Fahrschüler (d. h. den Inhaber des „Lernfahrausweises“) bei der Ausbildung zu begleiten, sofern dies nicht gewerblich erfolgt. Fast immer wird aber parallel Unterricht durch einen Fahrlehrer absolviert.

Fahrschulwesen in Frankreich

In Paris wurde bereits 1896 die erste Fahrschule, „Société L’Automobile“ gegründet.[6]

Ausrüstung von Fahrschulwagen

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Kraftwagen

→ Hauptartikel: Fahrschulauto
Fahrlehrerpedalerie in einem Omnibus (rechts)

Deutschland

Zweispurige Fahrschulfahrzeuge (KFZ) müssen mit Pedalen für Fahrlehrer (Fahrschuldoppelbedienung bzw. Fahrlehrerpedalerie) ausgerüstet sein. Die roten Schilder mit der Aufschrift „Fahrschule“ sind freiwillig.

Österreich

Fahrschulfahrzeuge werden am Heck mit einem weissen L auf blauem Grund gekennzeichnet, es sind auch Übungsfahrten ohne ausgebildeten Fahrlehrer zulässig.

Schweiz

Fahrschulfahrzeuge müssen mit zusätzlichen Rückspiegeln für den Fahrlehrer ausgestattet sein und die für die Betriebssicherheit erforderlichen Instrumente müssen vom Beifahrersitz eingesehen werden können. Bei Personenwagen müssen dem Fahrlehrer dieselben fussbetätigten Vorrichtungen wie dem Fahrschüler zur Verfügung stehen. In Lastwagen und Bussen sind ein zweites Brems- und Kupplungspedal erforderlich.[7]

Weiterhin gelten für die praktischen Fahrprüfungen – abgesehen von der erforderlichen Höchstgeschwindigkeit – folgende Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug:

Kategorie BE: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1000 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau[8]
Kategorie C1 / D1: Betriebsgewicht von mindestens 4 Tonnen und Länge von mindestens 5 Meter[9][10]
Kategorie C1E: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau mit Höhe und Breite des Zugfahrzeugs. Die Länge der Kombintation muss mindestens 8 Meter betragen[11]
Kategorie D1E: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie D1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau mit mindestens 2 Metern Höhe. Es kann auch ein Prüfungsfahrzeug der Kategorie C1E verwendet werden[12]
Kategorie C: Betriebsgewicht von mindestens 12 Tonnen, Länge von mindestens 8 Meter und Breite von mindestens 2,30 Meter. Der Aufbau muss aus einem geschlossenen Körper bestehen.[13]
Kategorie CE: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit mindestens 7,5 Metern Länge. Das Gesamtzuggewicht muss mindestens 21 Tonnen und das Betriebsgewicht 15 Tonnen betragen. Die Fahrzeugkombination muss mindestens 14 Meter Länge und 2,30 Meter Breite aufweisen[14]
Kategorie D: Gesellschaftswagen mit einer Länge von mindestens 10 m und einer Breite von mindestens 2,30 Meter[15]
Kategorie DE: Fahrzeugkombination aus einem Fahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, einem Betriebsgewicht von 800 kg und einem geschlossenen Aufbau mit mindestens 2 Metern Höhe und 2,30 m Breite.[16]

Die Fahrschulfahrzeug werden üblicherweise auf diese Anforderungen für Prüfungsfahrzeuge ausgelegt und im Falle von Lastwagen entsprechend beladen für Fahrstunden verwendet.

Einzelnachweise

↑ Chronik des Reit- und Fahrvereins von Elmshorn. Abgerufen am 11. Januar 2017. 

↑ Kraftfahrt-Bundesamt – Fahrlehr-Erlaubnisse. In: www.kba.de. Abgerufen am 30. März 2017. 

↑ Kraftfahrt-Bundesamt – 1. Januar 2015/Jahr 2014 – Bestand an Personen mit Fahrlehr-Erlaubnis am 1. Januar 2015 nach Lebensalter. Abgerufen am 1. März 2017. 

↑ Statistiken zum PKW Führerschein. lizenzda.de, abgerufen am 1. August 2018. 

↑ Fahrschulen: Fahrschulen stehen ohne Nachwuchs da. In: Südwest Presse Online-Dienste GmbH (Hrsg.): swp.de. 10. Oktober 2017 (swp.de [abgerufen am 1. August 2018]). 

↑ USAGES ET USAGERS DE LA ROUTE, MOBILITÉ ET ACCIDENTS 1860–2008 T. 1 S. 400 (laut Seitenzählung) / S. 403 (laut Word Viewer)

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Thurgau: Anforderungen an Fahrschulfahrzeuge@1@2Vorlage:Toter Link/formular.tg.ch (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) auf tg.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie BE auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie C1 auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie D1 auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie C1E auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie D1E auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie C auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie CE auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie D auf stva.zh.ch

↑ Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich: Kategorie DE auf stva.zh.ch

Weblinks

Commons: Fahrausbildung Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Deutschland

BVF Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Dachverband der Fahrlehrer in Deutschland
Österreich

Die Fahrschulen Österreichs – Fachverband in der Wirtschaftskammer Österreich
Schweiz

SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4153571-6 (OGND, AKS)

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Kategorien: FahrerlaubnisrechtBildungseinrichtung (Verkehr)VerkehrspsychologieVersteckte Kategorien: Wikipedia:Weblink offline IABotWikipedia:Defekte Weblinks/Ungeprüfte Botmarkierungen 2019-04Wikipedia:Belege fehlenWikipedia:DeutschlandlastigWikipedia:Redundanz Dezember 2014Wikipedia:Lückenhaft

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