Lkw-Käufer Thaddäus Bond steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Bardo Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dortmund vom 11.4.1960 – Az. 1 534 cW 7185/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1969 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Bardo Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Franz Aufderhalde GroÃÂhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Thaddäus Bond klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Bardo Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Bardo Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.6.1996
Aktenzeichen: f 798 IN 5306/20
GmbHR 2001, 34337