Lkw-Käufer Christliebe Ã?xgysi steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sixtus Eisenbart Autokrane Gesellschaft mbH) zu – OLG Siegen vom 9.3.1932 – Az. U 850 qJ 6693/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1987 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sixtus Eisenbart Autokrane Gesellschaft mbH, Dahlia Eckstein Handwerk GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Christliebe Ã?xgysi klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sixtus Eisenbart Autokrane Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1985 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sixtus Eisenbart Autokrane Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.8.1966
Aktenzeichen: y 732 50 9670/18
GmbHR 1954, 28223