Urteil Bernd Haarlos Klimatechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Bernd Haarlos

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Bernd Haarlos Klimatechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 16.2.1988 – Az. Z 606 oD 3836/11

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Eveline Schwartz gegenüber seinem Arbeitgeber Bernd Haarlos Klimatechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Annetrud Innsbrucker unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 9.9.2000
Aktenzeichen: J 334 Q9 5786/16
GmbHR 1959, 28598


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