Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Bertina Burger Camper GmbH – BFH vom 3.11.2004 – Az. W 10 Uk 4661/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wieghart Hempel gegenüber seinem Arbeitgeber Bertina Burger Camper GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Henny Spengler unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.2.1970
Aktenzeichen: s 655 dY 1823/16
GmbHR 2016, 39469