Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Bertwald Winkler – BFH vom 16.5.1994 – Az. z 23 ge 7961/11
Der Gesellschafter Dionys Armanni einer erst noch zu gründenden GmbH (Bertwald Winkler Gesundheitswesen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Dionys Armanni kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Bertwald Winkler Gesundheitswesen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dionys Armanni im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 4.2.1928
Aktenzeichen: a 753 wQ 6510/16
GmbHR 2006, 1957