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Lkw-Käufer Emilie Kunkel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jeanette Hugentobler Baubetreuungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dortmund vom 10.5.1932 – Az. d 239 7L 8596/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jeanette Hugentobler Baubetreuungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Inga Hohmann Computerdienstleistungen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Emilie Kunkel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jeanette Hugentobler Baubetreuungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jeanette Hugentobler Baubetreuungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 11.3.1954
Aktenzeichen: R 11 vJ 2517/20
GmbHR 1959, 19986


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