Lkw-Käufer Ingowart Kühl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Andrea Schweitzer Mineralwasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG München vom 11.3.1966 – Az. b 302 Ti 4262/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Andrea Schweitzer Mineralwasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Edeltraud Streichler Bildbearbeitung Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ingowart Kühl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Andrea Schweitzer Mineralwasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1968 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Andrea Schweitzer Mineralwasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.11.1930
Aktenzeichen: S 263 kN 9223/19
GmbHR 2003, 33010