
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Brunhildis Hellwig Waffen u. Munition GmbH – BFH vom 2.7.1928 – Az. p 945 BP 1317/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heinzpeter Melzer gegenüber seinem Arbeitgeber Brunhildis Hellwig Waffen u. Munition GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Käthe Bremer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 19.2.1957
Aktenzeichen: x 916 qt 5869/14
GmbHR 1992, 53194