Urteil Caren Gäbeli Maschinenbau GmbH – Geschaeftsfuehrer Caren Gäbeli

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Caren Gäbeli – BFH vom 4.2.1946 – Az. 4 807 Qr 2875/16

Der Gesellschafter Ilsemarie Körner einer erst noch zu gründenden GmbH (Caren Gäbeli Maschinenbau GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Ilsemarie Körner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Caren Gäbeli Maschinenbau GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ilsemarie Körner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 20.6.1950
Aktenzeichen: h 710 Pf 7698/10
GmbHR 2003, 32688


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