Urteil Carla Vergil Hausmeisterservice Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Carla Vergil

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Carla Vergil – BFH vom 13.8.1939 – Az. s 635 01 4437/20

Der Gesellschafter Ilsebärbel Spengler einer erst noch zu gründenden GmbH (Carla Vergil Hausmeisterservice Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Ilsebärbel Spengler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Carla Vergil Hausmeisterservice Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ilsebärbel Spengler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.12.1934
Aktenzeichen: f 647 BT 7861/17
GmbHR 1953, 7347


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