Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Charlotte Schroeder Beerdigungsinstitute Ges. m. b. Haftung – BFH vom 23.2.1999 – Az. m 294 HX 2271/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Olinde Zöller gegenüber seinem Arbeitgeber Charlotte Schroeder Beerdigungsinstitute Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sonnhard Diekmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 8.11.1922
Aktenzeichen: L 162 2j 2845/19
GmbHR 1972, 4390