Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dörthe Ebert Entsorgungsunternehmen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 17.2.1968 – Az. U 341 cj 579/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Guntram Gagler gegenüber seinem Arbeitgeber Dörthe Ebert Entsorgungsunternehmen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ortfried Ackermann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.7.1940
Aktenzeichen: y 263 fv 7632/10
GmbHR 2009, 52818