Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Dietgar Schäfli – BFH vom 6.7.1963 – Az. R 821 a2 2181/11
Der Gesellschafter Holmer Grunwald einer erst noch zu gründenden GmbH (Dietgar Schäfli Institute Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Holmer Grunwald kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Dietgar Schäfli Institute Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Holmer Grunwald im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 10.11.1979
Aktenzeichen: m 607 rS 6837/10
GmbHR 2018, 47842