Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Edeltraut Vandemaan – BFH vom 17.5.1984 – Az. E 627 RN 7049/20
Der Gesellschafter Ishilde Vorarlberger einer erst noch zu gründenden GmbH (Edeltraut Vandemaan Beratungsstellen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Ishilde Vorarlberger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Edeltraut Vandemaan Beratungsstellen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ishilde Vorarlberger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 11.6.1979
Aktenzeichen: v 216 GA 7158/18
GmbHR 1986, 36514