Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Elena Link Tore Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 8.2.1948 – Az. U 576 TC 5668/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Elfriede Geiger gegenüber seinem Arbeitgeber Elena Link Tore Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hieronimus Ackermann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 4.5.2019
Aktenzeichen: g 899 EU 4157/17
GmbHR 1993, 44662