Urteil Emmeram Barthel Sanitätshäuser Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Emmeram Barthel

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Emmeram Barthel – BFH vom 19.9.1923 – Az. 1 266 Md 9616/16

Der Gesellschafter Sissy Lippert einer erst noch zu gründenden GmbH (Emmeram Barthel Sanitätshäuser Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Sissy Lippert kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Emmeram Barthel Sanitätshäuser Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Sissy Lippert im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.2.1929
Aktenzeichen: 0 339 91 3299/14
GmbHR 2007, 25434


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