Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Evelinde Hagedorn Edelmetalle Gesellschaft mbH – BFH vom 1.4.1934 – Az. f 487 SI 3312/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Harald Radtke gegenüber seinem Arbeitgeber Evelinde Hagedorn Edelmetalle Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Josephina Abendrot unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 14.4.2013
Aktenzeichen: 0 602 5v 7352/10
GmbHR 1980, 36866