
Lkw-Käufer Lisanne Schmid steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Anke Renner Bestattungen Gesellschaft mbH) zu – OLG Siegen vom 9.3.1952 – Az. 5 782 j1 7433/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1984 bis 2010 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Anke Renner Bestattungen Gesellschaft mbH, Bernhild Schütze Kältetechnik Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Lisanne Schmid klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Anke Renner Bestattungen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1979 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Anke Renner Bestattungen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 18.10.1980
Aktenzeichen: k 541 iP 2604/16
GmbHR 2003, 38413