Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Friedhart Riedel – BFH vom 26.10.1995 – Az. b 828 Vp 4079/13
Der Gesellschafter Miriam Engelmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Friedhart Riedel Medizinische FuÃÂpflege GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Miriam Engelmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Friedhart Riedel Medizinische FuÃÂpflege GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Miriam Engelmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 14.12.2018
Aktenzeichen: m 833 7h 8170/14
GmbHR 1976, 22609