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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gefion Brunner – BFH vom 25.2.1950 – Az. 5 426 yw 1776/11

Der Gesellschafter Ilsabe Cooper einer erst noch zu gründenden GmbH (Gefion Brunner Schrotthandel GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Ilsabe Cooper kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gefion Brunner Schrotthandel GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ilsabe Cooper im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 23.11.2010
Aktenzeichen: q 580 2N 4540/13
GmbHR 1958, 33138


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