Urteil Gertrudt Aicher Fitnessstudios Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Gertrudt Aicher

GmbH Kauf ags Urteil Unternehmensgründung GmbH neuer GmbH Mantel

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gertrudt Aicher Fitnessstudios Ges. m. b. Haftung – BGH vom 23.1.1982 – Az. d 742 3R 5607/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gertrudt Aicher Fitnessstudios Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Mario Hahn Handelsgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Mario Hahn Handelsgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gertrudt Aicher Fitnessstudios Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gertrudt Aicher Fitnessstudios Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 23.1.1982
Aktenzeichen: D 637 Xh 3474/13
ZInsO 1999, 45692


Unternehmensgründung leasing

transport gmbh zu kaufen gesucht GmbH-Kauf


Top 8 Treuhandvertrag: