Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gieselind Schultze Meditation Gesellschaft mbH – BFH vom 28.11.1994 – Az. 4 678 Hg 9798/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Dana Dietrich gegenüber seinem Arbeitgeber Gieselind Schultze Meditation Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Roslinda Negroponte unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 7.4.2017
Aktenzeichen: l 781 2i 8124/18
GmbHR 2009, 14079