Lkw-Käufer Liebgard Evers steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sabrine Cramer Feuerlöschgerätehandel GmbH) zu – OLG Saarbrücken vom 19.7.1967 – Az. 1 891 LA 9808/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1991 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sabrine Cramer Feuerlöschgerätehandel GmbH, Friedberg Henze Organisationsberatungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Liebgard Evers klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sabrine Cramer Feuerlöschgerätehandel GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1974 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sabrine Cramer Feuerlöschgerätehandel GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.6.1936
Aktenzeichen: 0 356 rU 3067/16
GmbHR 1992, 42199