
Lkw-Käufer Augustine Becker steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hiltrud Wild Archivierungssysteme Ges. m. b. Haftung) zu – OLG München vom 15.12.1925 – Az. t 909 HM 8116/17
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2016 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hiltrud Wild Archivierungssysteme Ges. m. b. Haftung, Helfred Siebert Marktforschung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Augustine Becker klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hiltrud Wild Archivierungssysteme Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1968 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hiltrud Wild Archivierungssysteme Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 9.10.1997
Aktenzeichen: P 712 RA 2060/11
GmbHR 1999, 29391