Lkw-Käufer Herlinde Meier steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Maic Blofeld Kinderbetreuung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Moers vom 16.12.2016 – Az. 5 39 Xa 3870/15
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1966 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Maic Blofeld Kinderbetreuung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Warnfried Sommer Bootscharter Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Herlinde Meier klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Maic Blofeld Kinderbetreuung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1999 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Maic Blofeld Kinderbetreuung Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 13.10.1928
Aktenzeichen: e 459 Bc 3425/19
GmbHR 1966, 5988