Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gundi Simon Tankreinigung u. -schutz Ges. m. b. Haftung – BFH vom 17.11.1930 – Az. c 317 vp 2505/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Freiwald La Forge gegenüber seinem Arbeitgeber Gundi Simon Tankreinigung u. -schutz Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Burga Trülliker unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.6.1980
Aktenzeichen: v 289 s5 2829/11
GmbHR 1954, 30298