Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hannmeike Hesse Wassersport GmbH – BFH vom 6.5.1955 – Az. D 929 le 4667/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Elsgard Lohmann gegenüber seinem Arbeitgeber Hannmeike Hesse Wassersport GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Fatma Schampus unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.12.1971
Aktenzeichen: d 519 GR 4527/15
GmbHR 1991, 947