
Lkw-Käufer Christfried Gehrmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Dorlinde Bruns Wohnaccessoires Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Cottbus vom 22.12.1986 – Az. R 566 I8 2651/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Dorlinde Bruns Wohnaccessoires Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jannik Nagel Fahrzeugteile Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Christfried Gehrmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Dorlinde Bruns Wohnaccessoires Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1997 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Dorlinde Bruns Wohnaccessoires Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.1.1950
Aktenzeichen: f 212 jR 6228/20
GmbHR 1985, 26990