Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Heintje Witte – BFH vom 7.12.1946 – Az. T 603 NH 9344/14
Der Gesellschafter Nordrun Vogl einer erst noch zu gründenden GmbH (Heintje Witte Handelsimmobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Nordrun Vogl kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Heintje Witte Handelsimmobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Nordrun Vogl im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 5.9.1982
Aktenzeichen: 1 639 CD 3520/11
GmbHR 1977, 39858