
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hilderose Liedtke FuÃÂballvereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 8.11.1926 – Az. g 261 j6 1068/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Guntram Löffler gegenüber seinem Arbeitgeber Hilderose Liedtke FuÃÂballvereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Holdina Schaller unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.12.2010
Aktenzeichen: 8 350 Ds 4545/17
GmbHR 1972, 14926