Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Hilmar Backes mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 8.3.1958 – Az. m 212 jS 7387/20
Der Geschäftsführer Hilmar Backes ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 98 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Hilmar Backes, der zusammen mit seinem Bruder Gottwald Fantomas Gesellschafter der Hilmar Backes Konstruktionsbüros Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 91 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 3.11.1982
Aktenzeichen: 1 292 LY 1680/16
StuB 1972 , 50804