Urteil Isabel Richter Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Isabel Richter

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Isabel Richter Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung – BGH vom 1.10.1923 – Az. X 35 SE 1835/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Isabel Richter Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Sighilde Rabe Grafikdesign Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Sighilde Rabe Grafikdesign Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Isabel Richter Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Isabel Richter Altenpflegeheime Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 1.10.1923
Aktenzeichen: S 585 1c 7758/19
ZInsO 1955, 23629


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