
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Isabelle Nguyen mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 12.8.1941 – Az. c 912 Yv 3483/12
Der Geschäftsführer Isabelle Nguyen ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 18 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Isabelle Nguyen, der zusammen mit seinem Bruder Detlef Heinrichs Gesellschafter der Isabelle Nguyen Pferdepensionen Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 10 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 24.7.1989
Aktenzeichen: c 847 YK 8948/13
StuB 2015 , 2904